Sachversicherung: Kündigung von Versicherungsverträgen

Worauf Sie bei der Kündigung achten sollten

Bevor Sie eine Versicherung kündigen, sollten Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen sorgfältig prüfen. Diese finden Sie in den Vertragsunterlagen, die Ihnen beim Abschluss der Versicherung ausgehändigt wurden. Sollten Sie diese Unterlagen nicht mehr besitzen, können Sie diese beim Versicherer anfordern. Im Falle einer Kündigung vor automatischer Vertragsverlängerung ist keine Begründung erforderlich. In diesem Fall handelt es sich um eine ordentliche Kündigung.

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Es gibt auch besondere Kündigungsrechte, die in bestimmten Situationen gelten. Zum Beispiel, wenn die Prämien erhöht werden, ohne dass die Leistungen entsprechend angepasst werden. Ebenso haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Prämie unverändert bleibt, die Leistungen jedoch gekürzt werden. Auch der Verkauf oder die Abmeldung eines Fahrzeugs führt zur automatischen Kündigung der Versicherung. Ein Umzug kann ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht begründen, zum Beispiel bei Zusammenzug mit einem Partner.

Ordentliche Kündigung

Im Allgemeinen können Versicherungsverträge mit Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist hierbei relevant. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate zum Ende eines Vertragsjahres. Sollten Sie das genaue Datum des Vertragsabschlusses nicht mehr wissen, finden Sie dieses in Ihrem Versicherungsschein.

Vorgehensweise

Bei einer ordentlichen Kündigung ist keine besondere Begründung erforderlich. Ein formloses Kündigungsschreiben genügt. Geben Sie darin Ihre persönlichen Daten sowie die Versicherungs- oder Vertragsnummer an. Kündigungen sind schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail möglich. Bei kurzfristiger Kündigung ist der Versand per Einschreiben oder qualifiziertem Sendebericht empfehlenswert. Beachten Sie, dass sich Ihre Police bei nicht erfolgter Kündigung automatisch um weitere 12 Monate verlängert, sofern der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten hat. Bei Verträgen über mehrere Jahre haben Sie ab Ende des dritten Jahres die Möglichkeit zur Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist.

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