Zusammengefasst: Wenn du über eigenes Einkommen verfügst, bist du in der Regel verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wobei bestimmte Freibeträge zu beachten sind. Darüber hinaus kann das Finanzamt unabhängig von deiner Situation explizit die Abgabe einer Steuererklärung anfordern. Normalerweise musst du die Steuererklärung in den ersten sieben Monaten des Folgejahres einreichen.
Grundsätzlich kann jeder freiwillig eine Steuererklärung einreichen (zum Beispiel, wenn du Rückerstattungen für getätigte Ausgaben im Rahmen eines Studiums erwartest). Verpflichtend ist die Abgabe jedoch in folgenden Fällen: Selbstständigkeit, Betrieb einer Photovoltaikanlage, gleichzeitige Ausübung mehrerer Minijobs mit einem jährlichen Arbeitslohn über dem Freibetrag (aktuell: EUR 12.250 für Singles). Des Weiteren müssen Personen, die Lohnersatzleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld) über EUR 410 im Jahr beziehen, ebenfalls eine Steuererklärung abgeben. Verheiratete Personen können aufgrund der Steuerklasse ihres Ehepartners ebenfalls zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet sein. Kapitalerträge, die nicht mit der Abgeltungssteuer abgegolten wurden (z.B. Zinsen auf Auslandskonten), sowie nicht versteuerte Einkünfte aus anderen Quellen (Mieten, Renten) über dem Freibetrag von EUR 410 hinaus, verpflichten ebenfalls zur Abgabe einer Steuererklärung.
Normalerweise musst du deine Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Fällt der 31. auf einen Sonntag, gilt der nächste Werktag als Fristende. Sollte die Frist nicht ausreichen, kannst du formlos eine Verlängerung beantragen. Falls du für die Steuererklärung einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragst, verlängert sich die Standardfrist auf Ende Februar des übernächsten Jahres. Für freiwillige Steuererklärungen hast du übrigens vier Jahre Zeit nach dem betreffenden Steuerjahr.
Absetzbar, also steuermindernd, sind hauptsächlich die Werbungskosten. Alle Ausgaben im Zusammenhang mit deinem Beruf können hier angegeben werden, wie beispielsweise die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle oder Fortbildungskosten.
Des Weiteren können unter dem Punkt “Sonderausgaben” weitere (private) Ausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel unter anderem Krankenversicherungsbeiträge, Spenden, Rentenversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen sowie Kitagebühren und Ausgaben für das Erststudium.
Ebenso können unter dem Punkt “Außergewöhnliche Belastungen” Ausgaben im Rahmen der Pflege eines nahen Angehörigen geltend gemacht werden. Auch Kosten für Katastrophenschäden (z.B. die notdürftige Reparatur des Daches nach einem Sturm) oder Krankheitskosten (z.B. eine Beinprothese) können die Steuerlast mindern.
Zuletzt können unter dem Punkt “Steuerermäßigungen” bestimmte Dienstleistungen ebenfalls steuermindernd geltend gemacht werden (z.B. die Modernisierung der Heizungsanlage).
Für deine erste Steuererklärung benötigst du mindestens deine Steuer-ID. Solltest du diese nicht mehr finden, kannst du dich einfach beim für dich zuständigen Finanzamt melden. Als Arbeitnehmer benötigst du deine Jahreslohnsteuerbescheinigung oder alle monatlichen Lohnbescheinigungen des betreffenden Jahres. Selbstständige müssen gegebenenfalls eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen (alle Ein- und Ausgaben dokumentiert) oder eine Bilanz vorlegen (in der Regel erfolgt dies über den Steuerberater).
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Durch die Steuererklärung kannst du in der Regel recht viel Geld vom Finanzamt zurückbekommen,…